Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstalter:
Melden Sie sich zur Teilnahme an einer Veranstaltung / einem Seminar an, werden Sie gegenüber dem jeweiligen Veranstalter Vertragspartner. Sie trifft somit die Pflicht zur Kostentragung für die entstandenen Kursgebühren.
Soll Ihr Arbeitgeber Vertragspartner gegenüber dem jeweiligen Veranstalter werden, bedarf es einer Anmeldung Ihrer Person durch Ihren Arbeitgeber. Den Arbeitgeber trifft somit die Pflicht zur Kostentragung für die entstandenen Kursgebühren.
Melden Sie sich zur Teilnahme an einer Veranstaltung / einem Seminar an, Ihr Arbeitgeber bestätigt jedoch nur die Kostenübernahme, so bleiben Sie gegenüber dem jeweiligen Veranstalter Vertragspartner. Sie trifft somit in jedem Fall die Pflicht zur Kostentragung für die entstandenen Kursgebühren.
Wer Vertragspartner gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geworden ist, entscheidet sich ansonsten danach, wer die Anmeldung zur Teilnahme unterzeichnet hat.
Sollte der jeweilige Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung Ihrer Anmeldung erklären, gilt Ihre Anmeldung als vom jeweiligen Veranstalter angenommen. Sie erhalten zur Bestätigung Ihrer Anmeldung vom jeweiligen Veranstalter eine Anmeldebestätigung, die jedoch nicht Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Vertrages ist.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass sich die Veranstalter eine - auch kurzfristige - endgültige Absage bzw. Verlegung von Veranstaltungen / Seminaren vorbehalten müssen.
Das ist insbesondere bei Ausfall des Dozenten, bei einer zu geringen Teilnehmerzahl oder bei technischer Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung am Tagungsort der Fall.
Der jeweilige Veranstalter wird Sie zudem
umgehend nach Kenntnis von entsprechenden
Änderungen im Ablauf oder Änderungen im
Programm (z.B. Veranstaltungsort und -termine
oder Inhalte) informieren.
Die von Ihnen bezahlten Gebühren werden
nach einer Absage von Veranstaltungen/Seminaren
selbstverständlich zurückerstattet.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Gründe (Ausfall des Dozenten, zu geringe Teilnehmerzahl oder bei technischer Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung am Tagungsort) stellt die Verlegung von Veranstaltungen/Seminaren eine für den Teilnehmer günstige Regelung dar, so dass dem Teilnehmer kein Rücktrittsrecht zusteht.
In allen anderen Fällen können Sie bei Verlegung von Veranstaltungen/ Seminaren von Ihrem Rücktrittsrecht uneingeschränkt Gebrauch machen.
Sie erhalten dann auch die von Ihnen bezahlten Gebühren selbstverständlich erstattet.
Erreichen den jeweiligen Veranstalter mehr
Anmeldungen, als für eine Veranstaltung bzw.
für ein Seminar Berücksichtigung finden können,
werden Sie in eine Warteliste aufgenommen.
Dieses wird Ihnen nach Eingang Ihrer
Anmeldung umgehend mitgeteilt.
Ein Nachrücken Ihrerseits kann Ihnen bis einschließlich zum Tag vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.
Mit dem Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung für die jeweilige Veranstaltung bzw. das jeweilige Seminar ist die Teilnahmegebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Gebühren unmittelbar nach Erhalt der Rechnung, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung.
Sie erhalten die Rechnung im Regelfall 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bei Veranstaltungsreihen werden Teilrechnungen für jede Teilveranstaltung gestellt.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass bei Veranstaltungsreihen, die über 12 Monate laufen, Preisanpassungen in den folgenden Jahren möglich sind, soweit es Kosten betrifft, die der jeweilige Veranstalter nicht zu vertreten hat.
Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind grundsätzlich nicht in den Teilnahmegebühren enthalten, sondern sind mit dem Akademie-Hotel in Berlin bzw. in den Tagungshäusern vor Ort gesondert abzurechnen.
Der Teilnehmer befindet sich mit dem Ausgleich seiner Gebühren im Zahlungsverzug, sollte er eine ihm gesetzte Zahlungsfrist ungenutzt verstreichen lassen, in jedem Fall aber dann, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung die Zahlung leistet.
Die Teilnahmegebühr ist während des Verzuges zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 % über dem Basiszinssatz. Soweit ein Vertragspartner nicht Verbraucher ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz.
Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform und muss gegenüber dem richtigen Veranstalter erklärt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine telefonische Stornoerklärung nicht ausreicht.
Hat Ihr Arbeitgeber und haben Sie die Anmeldung gemeinsam vorgenommen und erklärt eine Partei sodann den Rücktritt, so wirkt der Rücktritt für die Anmeldung insgesamt. Durch eine umgehende erneute Anmeldung Ihrerseits bleibt der Platz Ihnen auf Ihre eigenen Kosten erhalten.
Zu unterscheiden sind einteilige Veranstaltungen und mehrteilige Veranstaltungsreihen. Eine Stornierung von einteiligen Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen kann grundsätzlich erfolgen. Bei einer Stornierung bis zum 43. Tag vor dem Seminartermin wird diese vom Veranstalter kostenlos vorgenommen. Für die Berechnung des Zeitpunktes der Stornierung gilt grundsätzlich der Zugang Ihrer Mitteilung beim jeweiligen Veranstalter, auch für die folgenden Fristen:
Für eine ab dem 42. Tag vor dem Seminartermin erfolgte Stornierung muss der jeweilige Veranstalter Ihnen leider grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € berechnen.
Im Übrigen müssen Sie bei Stornierung von einteiligen Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen folgende anteilige Teilnahmegebühren zahlen:
Der jeweilige Veranstalter ist in jedem Fall bemüht, für den freien Platz einen Ersatzteilnehmer zu finden.
Selbstverständlich haben auch Sie die Möglichkeit, einen zahlenden Ersatzteilnehmer zu benennen, vorbehaltlich bereits vorliegender Anmeldungen, die von uns aufgrund einer Beschränkung der Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt werden konnten und auf einer Warteliste vermerkt sind.
Wird ein Ersatzteilnehmer gefunden, so ist nur noch die Bearbeitungsgebühr für die Stornierung von Ihnen zu zahlen.
Für die Stornierung von Veranstaltungsreihen gilt zusätzlich Folgendes: Eine Stornierung der gesamten Veranstaltungsreihe nach Stattfinden des ersten Teils ist binnen einer Frist von 14 Tagen danach möglich. Die Gebühr für den ersten Teil der Veranstaltungsreihe ist neben der Bearbeitungsgebühr für die Stornierung zu zahlen. Bei einer Stornierung nach Ablauf dieser Frist muss der jeweilige Veranstalter Ihnen 50 % der gesamten verbleibenden Veranstaltungskosten (i.d.R. Teilnahmegebühren) in Rechnung stellen.
Die Stornierung einzelner Teile einer Veranstaltungsreihe ist nicht möglich, da die Veranstaltungsreihe als Einheit gebucht wurde.
Der jeweilige Veranstalter behält sich ausdrücklich den Nachweis eines höheren Schadens vor.
Dem Teilnehmer wird ausdrücklich der Nachweis eines nicht vorhandenen Schadens oder eines wesentlich niedrigeren Schadens als die Pauschale seitens des jeweiligen Veranstalters selbstverständlich gestattet.
Ein Fernkurs kann als einteilige Veranstaltung oder als mehrteilige Veranstaltungsreihe angeboten werden.
Soweit ein Fernkurs nicht aus unterschiedlichen Veranstaltungsblöcken besteht, die entsprechend einer mehrteiligen Veranstaltungsreihe separat gebucht und belegt werden können, sind die Regelungen für einteilige Veranstaltungen anzuwenden; ansonsten gelten die Regelungen für mehrteilige Veranstaltungsreihen.
Über die Vergabe der Zertifikate geben die Einzelausschreibungen Auskunft. Die Förderung einzelner Weiterbildungsveranstaltungen aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) beinhaltet in keinem Fall die Anerkennung des Zertifikats durch das BMFSFJ oder eine andere öffentliche Stelle.
Ist eine Regelung der Teilnahmebedingungen unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Gerichtsstand ist Berlin.
© Rechtsanwalt Holzhauer, Kanzlei Holzhauer & Dr. Otto, Braunschweig (Stand: 20.08.2008)